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ÜSTENBERG

Kanzlei für Verwaltungsrecht und Umweltrecht




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RA Dirk Wüstenberg
 

 
 
Die Rechtslagen werden komplizierter; die Anzahl der Vorschriften nimmt seit Jahrzehnten stetig zu. Es gibt fast täglich Gesetzesänderungen. Nur selten werden Vorschriften ersatzlos aufgehoben. Gesetzesflut statt Bürokratieabbau.
 
Spezialisierung und Gründlichkeit sind deshalb zwangsläufig Anwaltspflicht. Die Kanzlei Wüstenberg ist im Prinzip offen für jedes Thema aus dem Bereich „Staat gegen Bürger/Unternehmen" und fuchst sich in Ihr Anliegen ein. 
 
Konstellationen
 
Für Unternehmen gibt es vier typische Situationen juristischer Auseinandersetzungen:
1. Rechtsmittel gegen einen Verwaltungsakt (Behördenentscheidung, Verwaltungsgerichtsverfahren),
2. Klage zwischen zwei Unternehmen (Zivilgerichtsverfahren) anlässlich des Verwaltungsrechts,
3. Abwehr von Forderungen einer Umweltschutzvereinigung,
4. Rechtsgutachten (Publikation) über bestimmte Rechtsfragen.
 
Für einen Verein sind es ebenfalls vier:
1. Der Verein klagt gegen einen Verwaltungsakt/Behördenentscheidung (Beispiele: Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG, Befreiung nach § 67 BNatSchG).
2. Der Verein stellt betreffend eine Rechtsverordnung eines Bundeslandes (z.B. Wolfsverordnung, Wasserschutzverordnung) einen Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO („Gesetzgebung" eines Ministeriums).
3. Der Verein betreibt Lobbyismus im Rahmen eines laufenden Gesetzgebungsverfahrens.
4. Der Verein wünscht ein Rechtsgutachten, nachdem er Fachliteratur für seine Vereinsbibliothek zusammengetragen hat. Vereine können sinnvoll beraten und klagen, wenn sie über eine gute Expertise verfügen.
 
Auch eine Privatperson kann betroffen sein. Themen können sein: Anerkennung einer bestimmten Krankheit als Berufskrankheit, Anerkennung einer bestimmten Behandlungstherapie als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, ...
 
Eine Gemeinde könnte z.B. das Ziel verfolgen, als Kurort anerkannt zu werden.
  
 
 
Historie:
 
RA Dirk Wüstenberg berät und vertritt Unternehmen und Vereine. Geboren 1970 in Niedersachsen, Abitur in Frankfurt a.M., 1990-1999 Jura-Studium in Passau, Shanghai, München, Referendariat in Ingolstadt, München, Mumbai, 1999 Zweites Examen in München, Zulassung als Rechtsanwalt in 08/1999, seit 1994 publizierend
 
1999-heute: Kanzlei in Offenbach a.M.
1999-2017   Handelsrecht mit Schwerpunkt Internet und Online-Shops (Fachanwalt für IT-Recht 2007-2018).
2013-2021   Recht des unlauteren Wettbewerbs (UWG), darunter das Taxirecht am Frankfurter Flughafen und Frankfurter Fernbahnhof.
2018-heute  Umweltrecht mit Teilschwerpunkten Artenschutzrecht, Waldschutz, Plastikrecht, Tierschutzrecht u.a. (vgl. Publikationsliste).
Zwischendurch immer mal wieder Rechtsfälle aus ganz anderen Gebieten (vgl. Publikationsliste). Von Interesse: Gewässerschutzrecht (Wasserrecht) und Bergrecht (Rohstoffe plus Lieferketten). Aktuell also:
- Naturschutzrecht,
- Wasserschutzrecht,
- Bergrecht,
- Lieferkettenrecht,
- Wettbewerbsrecht,
- Tierschutzrecht.
 

 
 
Denk- und Arbeitsweise à la Sokrates:
 
1. Der Ausgangspunkt: Jeder Fall muss detailliert durchgeprüft werden. Beginnend mit dem Satz „Ich weiß, dass ich nichts weiß." tragen der Mandant das Fachwissen und der Rechtsanwalt das Rechtswissen bei.
2. Der Anwalt kümmert sich um die geistige Durchdringung Ihres Anliegens. Die gründliche Einarbeitung in die Rechtslage führt unter Umständen auch zum Publizieren zu Ihrem Thema.
3. Sodann folgen ggf. die Gerichtsverfahren nach und wegen der gründlichen Einarbeitung. Benötigt werden Geduld und Hartnäckigkeit; denn Behördenverfahren und Gerichtsverfahren dauern nicht selten Jahre. 

 
 

 
 
 
RA Dirk Wüstenberg
 
 
Es bestehen keine Interessenkonflikte. Sollte die Kanzlei in Ihrer Angelegenheit bereits die Gegenseite anwaltlich vertreten, ist die Annahme des Mandats ausgeschlossen. Ansonsten gibt es keine Ausschlusskriterien.
 
Mitglied im IDUR e.V. (Informationsdienst Umweltrecht e.V.),
Mitglied im DAV e.V. (Deutscher Anwaltverein e.V.).
 
 
 
Offenbach am Main, 30.04.2024
 
 
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