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RA Dirk Wüstenberg |
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Die
Rechtslagen werden komplizierter; die Anzahl der Vorschriften
nimmt seit Jahrzehnten stetig zu. Es gibt fast täglich
Gesetzesänderungen. Nur selten werden Vorschriften ersatzlos
aufgehoben. Gesetzesflut statt Bürokratieabbau.
Spezialisierung
und Gründlichkeit sind deshalb zwangsläufig Anwaltspflicht.
Die Kanzlei Wüstenberg ist im Prinzip offen für jedes Thema aus dem
Bereich „Staat gegen Bürger/Unternehmen" und fuchst sich in Ihr Anliegen ein.
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Konstellationen
Für Unternehmen gibt es vier typische Situationen juristischer Auseinandersetzungen:
1. Rechtsmittel gegen einen Verwaltungsakt (Behördenentscheidung, Verwaltungsgerichtsverfahren),
2.
Klage zwischen zwei Unternehmen (Zivilgerichtsverfahren) anlässlich des Verwaltungsrechts,
3. Abwehr von Forderungen einer Umweltschutzvereinigung,
4. Rechtsgutachten (Publikation) über bestimmte Rechtsfragen.
Für einen Verein sind es ebenfalls vier:
1. Der Verein klagt gegen einen
Verwaltungsakt/Behördenentscheidung (Beispiele:
Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG, Befreiung nach
§ 67 BNatSchG).
2.
Der Verein stellt betreffend eine Rechtsverordnung eines Bundeslandes
(z.B. Wolfsverordnung, Wasserschutzverordnung) einen Antrag auf
Normenkontrolle nach § 47 VwGO („Gesetzgebung" eines
Ministeriums).
3. Der Verein betreibt Lobbyismus im Rahmen eines laufenden Gesetzgebungsverfahrens.
4.
Der Verein wünscht ein Rechtsgutachten, nachdem er Fachliteratur
für seine Vereinsbibliothek zusammengetragen hat.
Vereine können sinnvoll beraten und klagen, wenn sie über eine gute Expertise
verfügen.
Auch eine Privatperson kann betroffen sein. Themen können sein: Anerkennung einer bestimmten
Krankheit als Berufskrankheit, Anerkennung einer bestimmten
Behandlungstherapie als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung,
...
Eine Gemeinde könnte z.B. das Ziel verfolgen, als Kurort anerkannt zu werden.
Historie:
RA
Dirk Wüstenberg berät und vertritt Unternehmen und Vereine.
Geboren 1970 in Niedersachsen, Abitur in Frankfurt a.M., 1990-1999
Jura-Studium in Passau, Shanghai, München, Referendariat
in Ingolstadt, München, Mumbai, 1999 Zweites Examen in
München, Zulassung als Rechtsanwalt in 08/1999, seit 1994
publizierend
1999-heute: Kanzlei in Offenbach a.M.
1999-2017 Handelsrecht mit Schwerpunkt Internet und Online-Shops (Fachanwalt für IT-Recht 2007-2018).
2013-2021 Recht des unlauteren Wettbewerbs (UWG), darunter
das Taxirecht am Frankfurter Flughafen und Frankfurter Fernbahnhof.
2018-heute
Umweltrecht mit Teilschwerpunkten Artenschutzrecht, Waldschutz, Plastikrecht,
Tierschutzrecht u.a. (vgl. Publikationsliste).
Zwischendurch
immer mal wieder Rechtsfälle aus ganz anderen Gebieten (vgl.
Publikationsliste). Von Interesse: Gewässerschutzrecht
(Wasserrecht) und Bergrecht (Rohstoffe plus Lieferketten). Aktuell also:
- Naturschutzrecht,
- Wasserschutzrecht,
- Bergrecht,
- Lieferkettenrecht,
- Wettbewerbsrecht,
- Tierschutzrecht.
Denk- und Arbeitsweise à la Sokrates:
1. Der Ausgangspunkt: Jeder Fall muss detailliert durchgeprüft
werden. Beginnend mit dem Satz „Ich weiß, dass ich nichts weiß." tragen der
Mandant das Fachwissen und der Rechtsanwalt das Rechtswissen bei.
2.
Der Anwalt kümmert sich um die geistige Durchdringung Ihres
Anliegens. Die gründliche Einarbeitung in die Rechtslage
führt unter Umständen auch zum Publizieren zu Ihrem
Thema.
3.
Sodann folgen ggf. die Gerichtsverfahren nach und wegen der
gründlichen Einarbeitung. Benötigt werden Geduld und
Hartnäckigkeit; denn Behördenverfahren und Gerichtsverfahren
dauern nicht selten Jahre.
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RA Dirk Wüstenberg
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Es
bestehen keine Interessenkonflikte. Sollte die Kanzlei in Ihrer
Angelegenheit bereits die Gegenseite anwaltlich vertreten, ist die Annahme des
Mandats ausgeschlossen. Ansonsten gibt es keine Ausschlusskriterien.
Mitglied im IDUR e.V. (Informationsdienst
Umweltrecht e.V.),
Mitglied im DAV e.V.
(Deutscher Anwaltverein e.V.).
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Offenbach am Main, 30.04.2024
Copyright obiges Foto: pixabay.com/de
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